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[ 22.07.2011 ]
Stellungnahme Grünbuch Europäischer Corporate Governance RahmenZahlreiche der im EU-Grünbuch präsentierten Vorschläge sind in Österreich bereits gesetzlich oder durch den Kodex geregelt und spricht sich für eine weiterhin subsidäre Regelung der Fragen der Corporate Governance auf nationalstaatlicher Ebene aus.Das Aktienforum unterstützt seit jeher die Zielsetzung der Stärkung der Corporate Governance der Unternehmen und ist Gründungsmitglied des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance. Es ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass die Regelungsdichte im österreichischen Corporate Governance System bestehend aus gesetzlichen Vorschriften im Unternehmensrecht und der Selbstregulierung durch den Österreichischen Corporate Governance Kodex (in der Folge als Kodex bezeichnet) bereits sehr hoch ist. Zahlreiche der im Grünbuch präsentierten Vorschläge sind in Österreich bereits gesetzlich oder durch den Kodex geregelt. Das Aktienforum spricht sich klar für die Beibehaltung des Ansatzes der Kombination von zwingenden Rechtsvorschriften und Soft Law (Empfehlungen, Kodizes) für den europäischen Corporate Governance Rahmen aus. Allerdings ist in den letzten Jahren in Europa eine Entwicklung feststellbar, die durch eine zunehmende Übernahme von Kodexregeln in gesetzliche Vorschriften gekennzeichnet ist. Mit der gesetzlichen Regulierung gehen jedoch die Vorteile der flexiblen, an die Unternehmensbedürfnisse angepassten Selbstregulierung auf Basis des „Comply or Explain"-Prinzips verloren. Für mehr Ausgewogenheit sollte daher die weitere Stärkung der Corporate Governance vor allem im Wege der Selbstregulierung erfolgen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass durch die Einführung des gesetzlich verpflichtenden Corporate Governance Bericht (basierend auf der Richtlinie 2006/46/EG) die Verbindlichkeit der Corporate Governance Kodizes deutlich gestärkt wurde. In Österreich wird die hinreichende Anwendung des Kodex auch durch die Listing Rules der Wiener Börse gesichert, welche die Einhaltung des Kodex als Aufnahmevoraussetzung für das oberste Handelssegment, den Prime Market, zwingend vorsehen. Darüber hinaus darf auch grundsätzlich angemerkt werden, dass sich einige Fragestellungen des Grünbuchs in einem dualistischen Organisationsmodell durch die Trennung von Leitungs- und Kontrollorgan („Vorstand" und „Aufsichtsrat") von vorneherein nicht ergeben. Es wäre daher wünschenswert, wenn bei den zur Diskussion gestellten Maßnahmen auch entsprechend zwischen monistischem und dualistischem System differenziert wird. Gleichzeitig sind diese durch die Organisationsunterschiede im Grünbuch auftretenden Unschärfen ein überzeugendes Argument für die subsidiäre Regulierung in Form nationaler Corporate Governance Kodizes in der EU. |
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